Arbeitsschutz

Gemäß dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (kurz: ASiG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu stellen, welche ihn beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Leistungen, die sich aus diesem Gesetz ergeben; z.B.

  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Erstellen von Gefahrstoffregistern
  • Begehungen und Kontrollen von Arbeitsstätten und -plätzen
  • Unterstützung bei Mitarbeiterunterweisungen
  • Durchführung von Angebots- und Pflichtvorsorgen
  • u.v.a.