Service

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als externer überbetrieblicher Dienst betreuen wir Sie gemäß den Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), woraus sich auch die Pflicht zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft ergibt.

Aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 ergeben sich Erfordernisse und Einsatzseiten bezüglich Ihres Unternehmensbereiches, die sich aus der Grundbetreuung sowie einem betriebsspezifischen Anteil der Betreuung ergibt, der individuell zu ermitteln ist und jährlich bedarfsorientiert angepasst werden sollte.

Aufgaben und Inhalte der DGUV V2 liegen schwerpunktmässig auf einer aussagekräftigen Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung des Unternehmers, der Sicherheitsfachkraft sowie des Betriebsarztes.

Verantwortungsbewusste und kompetente Betreuung richtet sich nicht zuletzt auch nach betriebswirtschaftlichen Aspekten des Unternehmens und sollte nicht zum wirtschaftlichen Hemmschuh werden.

Fragen Sie uns! Im gemeinsamen Gespräch ermitteln wir Ihren persönlichen Bedarf.

ASiG §6

Betriebsarzt

Unternehmer, die Arbeitnehmer beschäftigen, sind zur Bestellung eines Betriebsarztes verpflichtet.

Zu den Aufgaben des Betriebsarztes gehört die Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit in punkto Gefährdungsbeurteilung, aus der sich alle betriebsmedizinischen Schutzmaßnahmen ergeben.

Wir kooperieren mit Betriebsärzten vor Ort, um eine standortnahe Betreuung sicherzustellen.

ASiG §3